Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen im Zivilrecht, insbesondere im
- Familienrecht
- Verkehrsunfallrecht
- Mietrecht
- Forderungseinzug
- Arbeitsrecht
- Verkehrsordnungswidrigkeiten- /-strafrecht und
- allgemeinem Strafrecht.
Der Hinweis auf die durch uns bearbeiteten Schwerpunktgebiete besagt natürlich nicht, dass wir mit anderen Rechtsgebieten nicht vertraut sind. Aufgrund unserer langjährigen Berufstätigkeit und der hierbei erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen sind wir jederzeit in der Lage, uns in andere Rechtsgebiete einzuarbeiten und Ihre Interessen sachgerecht zu vertreten.
Dem Ziel Ihrer optimalen Betreuung dient sowohl die Kenntnis neuester Rechtsprechung, als auch die Fortbildung durch die Teilnahme an Seminaren in einzelnen Rechtsgebieten.
Weiterhin trägt auch das Studium, die stete Aktualisierung von Entscheidungssammlungen sowie die Verarbeitung aktueller Fachzeitschriften zu Ihrer optimalen Interessenwahrnehmung bei.
Neben unserer fachlichen Qualifikation setzen wir moderne (Kommunikations-) Technik zur effizienten Bearbeitung der uns übertragenen Mandate ein und sind für unsere Mandantschaft im Bedarfsfalle stets kurzfristig erreichbar.