Die Kosten unserer Tätigkeit richten sich entweder nach dem Gegenstandswert (in zivilrechtlichen Angelegenheiten) in Verbindung mit den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes oder können im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung individuell mit uns abgestimmt werden.
Eine unmittelbare Abrechnung der bei uns entstehenden Kosten ist im Rahmen des Ihrerseits versicherten Umfangs mit allen Rechtsschutzversicherungen möglich.
Soweit die persönlichen und wirtschaftlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse dies erforderlich machen, ist zu Ihren Gunsten auch die Beantragung der Gewährung von Beratungshilfe (im außergerichtlichen Bereich) sowie Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe (im gerichtlichen Bereich) möglich.
Die hierzu erforderlichen Formulare können Ihrerseits unter den nachbenannten Adressen (mit Ausfüll-Hinweisen) aufgerufen, vorbereitend ausgefüllt und mit den entsprechenden Belegen versehen zum Besprechungstermin mitgebracht werden: